Zwei gleiche Abbuchungen sind ein Prüfhinweis, noch kein Beweis für eine doppelt bezahlte Rechnung. Kostenia vergleicht nur eindeutige strukturierte Buchungsmerkmale und zeigt den Fall ohne Fundgebühr als Kennzahl im Bericht.
Welche Angaben muss der Kontoauszug enthalten?
Der CSV-Export benötigt Buchungstag, Verwendungszweck, Betrag, Rechnungsnummer, eine deutsche Empfänger-IBAN, eine eindeutige Buchungs-ID und die Währung EUR. Die Regel prüft derzeit nur Empfänger mit deutscher IBAN. Bei gemischten Auszügen nennt der Bericht die Zahl der übergangenen Buchungen mit nichtdeutscher Empfänger-IBAN; kein Hinweis ist keine Entwarnung für den gesamten Kontoauszug. Fehlt eines der Merkmale, entsteht aus bloß gleichen Beträgen kein Doppelzahlungshinweis. MT940 und CAMT.053 bleiben für diese spezielle Prüfung vorerst außen vor.

Wann erscheint ein Hinweis
Zwei verschiedene Belastungen innerhalb von 30 Tagen müssen dieselbe Rechnungsreferenz, Empfänger-IBAN, den gleichen EUR-Betrag und unterschiedliche Buchungs-IDs haben. Identische erneut importierte Buchungen, erkennbare Abschläge und eine passende Gutschrift werden nicht als Hinweis ausgegeben.
Was muss ich anschließend prüfen
Vergleichen Sie die Originalrechnung und beide Bankbuchungen. Auch mit übereinstimmender Referenz können etwa berechtigte Teilzahlungen oder getrennte Leistungen vorliegen. Der angezeigte Betrag ist einmalig, keine jährliche Einsparung. Kostenia bestätigt weder einen Erstattungsanspruch noch fordert es Geld für Sie zurück.
Was ist mit Preissteigerungen
Ein höherer Buchungsbetrag allein belegt keine Preiserhöhung. Für einen vergleichbaren Stückpreis werden Rechnungsposition, Einheit, Menge, Zeitraum und mögliche Rabatte benötigt. Diese gesonderte Preisprüfung ist derzeit nicht freigeschaltet.
Kontoauszug auf mögliche Doppelbuchungen prüfen
Der Hinweis erscheint nur, wenn der CSV-Export die erforderlichen Vergleichsfelder enthält.
