Einkauf und Lieferanten

Lieferant erhöht Preise: Wie prüfen Sie die tatsächliche Mehrbelastung?

Für Ihren Betrieb zählt die Erhöhung auf den tatsächlich bezogenen Warenkorb. Eine pauschale Ankündigung von fünf Prozent sagt wenig aus, wenn sich nur bestimmte Artikel oder Zuschläge ändern.

Zwei Warenkörbe zeigen eine Preiserhöhung bei nur einem Bauteil
Illustration zum Thema. Die Rechenbeispiele im Beitrag sind fiktiv und keine Kundenfälle.

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Praxis: Welche Unterlagen stellen Sie gegenüber

Sichern Sie bisherige Konditionen, die Änderungsmitteilung und einen repräsentativen Bezug. Notieren Sie Wirksamkeitsdatum und betroffene Positionen. Ob die Änderung vertraglich zulässig ist, muss gesondert geklärt werden. Aus der hier beschriebenen Rechnung ergibt sich keine pauschale Zahlungs- oder Ablehnungsanweisung.

Praxis: Wie berechnen Sie einen gewichteten Mehrbetrag

Muster: Artikel A steigt von 10 auf 10,50 Euro bei 2.000 Stück jährlich. Das ergibt 1.000 Euro Mehrkosten. Artikel B bleibt bei 5 Euro und 4.000 Stück unverändert. Insgesamt steigen die Kosten bei gleicher Menge von 40.000 auf 41.000 Euro, also um 2,5 Prozent.

Praxis: Wie berücksichtigen Sie ein Änderungsdatum im Jahr

Teilen Sie geplante Mengen vor und nach dem Stichtag. Eine zum Oktober beginnende Erhöhung belastet das laufende Jahr anders als ein vollständiges Folgejahr. Bei saisonalem Bezug ist eine einfache Viertelung häufig unpassend. Verwenden Sie die erwarteten Abrufe der betroffenen Monate.

Praxis: Welche Fragen helfen im Gespräch

Fragen Sie nach betroffenen Positionen, Zuschlägen, Alternativausführungen und einer zeitlichen Staffelung. Vergleichen Sie danach nur tatsächlich angebotene Konditionen. Eine geringere geforderte Erhöhung ist eine vermiedene Mehrbelastung, nicht automatisch eine Senkung unter den bisherigen Aufwand.

Weitere Fragen aus der Praxis

Sind fünf Prozent Erhöhung gleich fünf Prozent mehr Jahreskosten?

Nur bei gleicher Menge, gleicher Leistungsbasis und vollständiger Wirksamkeit über den betrachteten Zeitraum.

Ist eine reduzierte Erhöhung eine Einsparung?

Sie kann Mehrkosten vermeiden. Kennzeichnen Sie den Vergleich zur ursprünglichen Forderung getrennt vom Vergleich zum alten Preis.

Soll ich sofort den Lieferanten wechseln?

Erst nachdem Vergleichbarkeit, Verfügbarkeit und Wechselkosten geprüft wurden.

Passende Vertiefungen: Frachtfrei bestellen: Wann ist der Mindestbestellwert zu teuer? und Lieferantenangebote vergleichen: Welches ist wirklich günstiger?.

Quellen und Einordnung

Allgemeine Information zur rechnerischen Prüfung und Organisation. Keine Rechts-, Steuer-, Finanz-, Anlage- oder Versicherungsberatung und keine Vermittlung. Vertragsauslegung und verbindliche Entscheidungen gehören zur zuständigen Fachperson. Korrekturhinweis senden.

Praxis: Was ist der nächste Schritt

Trennen Sie Preisänderungen von Mengenänderungen im Jahresvergleich. Vorjahresvergleich kennenlernen.